Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

§1 Auftragserfüllung

Ein gültiger Maklervertrag besteht bereits dadurch, dass die Dienste der Flathopper GmbH, wie Angebotsabgabe und deren Nachweise in Anspruch genommen und die weiteren Tätigkeiten des Maklers nach den offen erklärten Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt und abgewickelt werden.
Aus dem Wohnungsnachweis (Wohnraum-Angebote) der Flathopper GmbH  haben Sie als Auftraggeber (Wohnraum-Sucher) sich entschieden und Ihren Wohnraum gefunden. Diese Mietbestätigung ist der Flathopper GmbH als Auftragnehmer umgehend, spätestens innerhalb 24 Stunden bekanntzugeben.
Erst mit Abschluss des (Miet-) Vertrages (mündlich / schriftlich) wird eine Vermittlungsprovision fällig. Bei kurzer Mietdauer kommt die detailliert angezeigte Vermittlungsprovision wie in der Konditionstabelle gestaffelt aufgeführt zur Anwendung. Wird während oder zum ursprünglich vereinbarten Ende der Mietlaufzeit das Mietverhältnis um weitere Mietlaufzeit korrigiert, kann sich die Provision unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Staffelung in der Konditionstabelle entsprechend der tatsächlich vereinbarten Nutzungsdauer neu berechnen und dementsprechend ergänzen. Über die prozentuale Höchstprovision hinaus kommt jedoch bei gleichbleibender Mietvertragsvereinbarung keine weitere Berechnung infrage. Bei Wohnraumnutzer- bzw. Bewohner-Wechsel tritt automatisch ein neues Vertragsverhältnis in Kraft und wird nach der vorgegebenen Staffelung für Mietlaufzeiten neu bewertet und die hierfür infrage kommende Vermittlungsprovision in Rechnung gestellt.
Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche auf Rückerstattung der hierfür ursprünglich vereinbarten und berechneten Vermittlungsgebühr.
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach dem Zustandekommen eines mündlich oder schriftlich vereinbarten Mietverhältnisses. Die Fälligkeit zur Zahlung beträgt 10 Tage. Ausnahmeregelungen zur Fälligkeit bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Wohnraum-Vermittler und dessen schriftlicher Bestätigung. Die Zahlung kann per Bankeinzugsverfahren, Banküberweisung oder in bar erfolgen.

§2 Mitteilungspflicht

In Erfüllung des Makler-Auftrages erhält der Auftraggeber (Wohnraum-Sucher) von der Flathopper GmbH (Wohnraum-Vermittler) mündlich oder schriftlich Angebotsnachweise von Wohnobjekten, die ihm vorher unbekannt waren. Sollte dem Auftraggeber ein angebotenes Objekt und / oder dessen Vermieter (Wohnraum-Anbieter) bereits bekannt sein, so ist dies der Flathopper GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, andernfalls gilt der Nachweis durch die  Flathopper GmbH als erbracht.

§ 3 Haftung des Auftraggebers

Die Angebote der Flathopper GmbH sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der Flathopper GmbH. Rechnungsträger bleibt der ursprüngliche Auftraggeber, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit der Flathopper GmbH getroffen wird. Bei nicht genehmigter Weitergabe haftet der Auftraggeber für die volle Vermittlungsprovision.

§ 4 Fälligkeit der Vermittlungsprovision

Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich / schriftlich) über eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Wohnraum-Anbieter ist der Flathopper GmbH umgehend mitzuteilen.
Die Vermittlungsprovision wird im Fall der Vertragsvereinbarung zwischen Wohnraum-Anbieter und Wohnraum-Mieter fällig. Die Fälligkeit ergibt sich mit Datum des Vertragsabschlusses (Absichtserklärung der beiden Parteien zum Mietverhältnis) und nicht mit dem Datum des Wohnraumbezuges.
Die von der Flathopper GmbH freiwillig gewährte Provisionsstaffel tritt nur in Kraft, wenn die wie in §1 aufgeführten Vertragspunkte zur Auftragserfüllung korrekt eingehalten worden sind. Diese Staffelung bezeichnet die Teilfälligkeit der Vermittlungsprovision. Diese entfällt und die Höchstprovision in voller Höhe wird sofort fällig, wenn:
a)    ein Mietvertragsabschluss oder die Übergabe des Mietobjektes oder eine Mietlaufzeiterweiterung und ein daraus entstandener zusätzlicher Teilprovisionsanspruch
nicht mitgeteilt wurde (Mitteilung erfolgt jeweils schriftlich innerhalb von 48 Stunden).
b)    14 Tage das vereinbarte Zahlungsziel überschritten und kein Zahlungseingang zu verzeichnen war.

§ 5 Anspruch auf Vermittlungsprovision

Die Vermittlungsprovision ist auch zu entrichten, wenn vom Wohnraum-Anbieter ein anderes als von der Flathopper GmbH vorgeschlagenes Miet-Objekt angeboten und dieses angemietet wird. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnraum-Anbieter nicht selbst Eigentümer des Objektes ist oder weitere Angebote im Namen Dritter vorschlägt. Die Vermittlungsprovision ist ebenfalls zu entrichten, wenn von der Flathopper GmbH nachgewiesene / angebotene Miet-Objekte erst zu einem späteren Zeitpunkt, oder im Namen Dritter angemietet werden.

§ 6 Berechnungsgrundlage zur Vermittlungsprovision

Die Berechnungsgrundlage für die Vermittlungsprovision ist die von der Flathopper GmbH präsentierte und vom Wohnraum-Anbieter bei dessen Auftragserteilung angegebene monatliche Pauschalmiete, sowie die Mietlaufzeit. Spätere Änderungen der Miete haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.

§ 7 Mitteilungspflicht

Hat der Auftraggeber anderweitig Wohnraum gefunden, so verpflichtet er sich, dies unverzüglich der Flathopper GmbH unter Angabe der Objektadresse und des Objektanbieter mitzuteilen.

§ 8 Besichtigungstermin 

Wird ein vereinbarter (mündlich / schriftlich) Besichtigungstermin nicht wahrgenommen, oder kommt der bereits (mündlich / schriftlich) getroffene Mietvertrag aus Gründen die der Wohnraumsuchende zu vertreten hat nicht zur Erfüllung, so wird eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. fällig. Dieser Betrag wird jedoch bei einer erfolgenden Vermittlungsprovision verrechnet.

§ 9 Vertragsgegenstand

Der Wohnraum-Anbieter beauftragt die Flathopper GmbH, Mieter für seine Miet-Objekte zu vermitteln oder nachzuweisen. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Wohnraum-Anbieter mit den hier ausführlich genannten Bedingungen einverstanden. Hierzu bedarf es keiner Schrift- oder besonderen Form, da ein Maklerauftrag bereits durch schlüssiges Verhalten und dadurch zustande kommt, indem unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.

§ 10 Darstellung und Bildmaterial

Der Wohnraum-Anbieter berechtigt die Flathopper GmbH zur Nutzung des Bildmaterials (Foto / Video) vom angebotenen Objekt zur Veröffentlichung im Internet und anderen Publikationen. 
In diesem Zusammenhang ist die Flathopper GmbH berechtigt, das angebotene Wohnraum-Objekt und dessen Daten einschließlich vorhandenen Bildmaterials auch an andere Unternehmen oder an Kooperationspartner zum Zwecke der Vermittlung zur Verfügung zu stellen.
Mögliche Ansprüche, die sich auf falsche Zuordnung von Bildmaterial bzw. durch Unterschiede zwischen Bilddarstellung und aktuellem Zustand des entsprechenden Objekts stützen, sind ausgeschlossen. 

§ 11 Kosten

Unsere Vermittlungsleistungen für Wohnraum-Anbieter sind kostenfrei. Die Flathopper GmbH berechnet dem Wohnraum-Sucher eine Vermittlungsprovision laut der jeweils gültigen Konditionstabelle.

§ 12 Informationspflicht, Kundenschutz

Um erfolgreich für den Wohnraum-Anbieter arbeiten zu können, hat eine sofortige Information an die Flathopper GmbH zu erfolgen, wenn:
•    ein Kunde als Mietinteressent Kontakt aufgenommen hat oder vor Ort war.
•    Ein Mietvertrag (mündlich / schriftlich) abgeschlossen wurde.
•    Daten des Wohnraum-Angebotes sich ändern (Preis, Ausstattung, Vermietungszeitraum, etc.)
•    Sie längere Zeit abwesend und anderweitig erreichbar sein werden.
•    die Wohnung anderweitig vermietet wurde.
•    die Wohnung für eine bestimmte Mietlaufzeit nicht vermittelbar ist.

Der Wohnraum-Anbieter ist weiterhin verpflichtet mitzuteilen, wenn das Angebot aus zu benennenden Gründen nicht mehr besteht, insbesondere wenn es ohne Mitwirkung oder Nachweis der Flathopper GmbH anderweitig vermietet wurde. In diesem Fall ist die Quelle anzuführen, durch die der Vertrag zustande kam. Der Wohnraum-Anbieter verpflichtet sich zur namentlichen Angabe des Mieters sowie des Nutzers, unabhängig davon, ob die Vermittlung durch die Flathopper GmbH erfolgt ist oder anderweitig vermietet wurde. Auf die im Falle des Vertragsabschlusses fällige und vom Mieter zu zahlende Provision bei Verträgen, die mittelbar oder unmittelbar durch die Flathopper GmbH zustande gekommen sind (z. B. Weitergabe Ihrer Daten durch einen Interessenten der Flathopper GmbH an Dritte) wird ausdrücklich hingewiesen.
Bei Vermittlung von Mitarbeitern einer Firma kann es vorkommen, dass die Firma direkt mit dem Wohnraum-Anbieter für künftige Wohnraumanmietungen verhandeln möchte. Da die Firma, jedoch Kunde der Flathopper GmbH ist und vertraglich an diese gebunden ist, erfordert es in diesem Falle der umgehenden Information über die evt. anstehenden neuen Mietverhältnisse. Gleiches gilt für Relocation- und andere Betreuungsagenturen und deren Beauftragte. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Verpflichtungen zur Wahrung des Kundenschutzes behalten wir uns eine Geltendmachung von Schadensersatz vor.

§ 13 Haftungsausschluss

Die Flathopper GmbH weist lediglich die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen nach und tritt ausschließlich als Nachweisende bzw. Vermittlerin auf. Trotz aller Sorgfalt können wir für evt. Schäden, die im Zuge des Mietverhältnisses entstehen, keine Haftung übernehmen.

§ 14 gesetzliche Bedingungen

Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bedingungen des BGB der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Soweit der/die Auftraggeber/in als oder für einen Kaufmann handelt, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Kolbermoor vereinbart. Die Inanspruchnahme der Tätigkeit von der Flathopper GmbH bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung dieser AGBs.

§ 15 Schlussbestimmung

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen
unberührt.

Stand 26. April 2010
Flathopper GmbH


AGBs als pdf-Datei

Sie erreichen uns telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 3528 467737




   Besuchen Sie Flathopper bei Facebook!     Besuchen Sie Flathopper bei Twitter!     Besuchen Sie Flathopper bei YouTube!