Sollte beim Einzug ein Übergabeprotokoll erstellt worden sein, kann anhand dessen beim Auszug aber leicht festgestellt werden, ob während der Mietzeit neue Schäden in der Wohnung entstanden sind.
Mit dem Übergabeprotokoll beim Auszug kann hingegen Streit darüber vermieden werden, ob Schäden während der Mietzeit oder erst nach Rückgabe der Wohnung eingetreten sind.
Mieter und Vermieter sollen möglichst gemeinsam Raum für Raum durch die Wohnung gehen und eventuelle Schäden protokollieren. In dem Dokument sollten die Schäden möglichst detailliert aufgelistet werden.
Also etwa: "Im Wohnzimmer an der rechten Wand ist die Tapete schief."
Oder: " In der Küche ist die Decke nicht gestrichen."
Ergänzend lassen sich auch Fotos vom Zustand der Räume machen.
Kann ein ausziehender Mieter nicht persönlich dabei sein, darf er zur Wohungsübergabe auch eine Vertrauensperson schicken. Wichtig hierbei: Das Übergabeprotokoll sollte nur den Zustand der Wohnung dokumentieren - nicht aber Konsequenzen festlegen, etwa wer eventuelle Schäden beseitigen muss.
Quelle OVB 10.08.2017
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