Die Gültigkeit der Wohnungsübergabe

17.03.2015

 

Mieter

Rückgabe der Mietsache

Eine Rückgabe der Mietsache erfordert im Grunde nur die reine "Besitzverschaffung" an dieser. Und genau dass kann konkret in der Übergabe der Schlüssel dokumentiert werden. Der Vermieter kann auf eine reine Abnahme im handwerklichen Sinn nicht bestehen, obgleich dies anhand eines gemeinsamen Festhaltens der Wohnräume sicherlich sinnvoll wäre.

In Gegenseitigem Interesse empfiehlt es sich jedoch eine Abnahme durchzuführen, anhand derer Schäden an der Mietsache zwischen den Parteien geklärt und ggf. dokumentiert werden können.

 

 

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