Mietkaution - Nicht mit Miete verrechenbar

23.02.2015

 

Mietkaution

Mietkaution

Hinweis des deutschen Mieterschutzbund:

Nach einer Kündigung muss die Miete bis zum letzten Monat bezahlt werden. Die Aufgabe der Kaution ist es, die Vermieteransprüche aus der ganzen Mietzeit abzusichern.

Schäden

Dies beinhaltet ebenfalls Schäden welche beim Auszug entstanden sind oder Forderungen der Betriebskostenabrechnung die erst nach Monaten kommen. Daher wird der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution erst nach Ende des Mietverhältnisses fällig.

Rückforderung

Es können mitunter noch Monate vergehen, bis der Mieter die Mietkaution tatsächlich zurückfordern kann. Dem Vermieter steht eine Prüf- und Überlegungszeit zu, in welcher er eventuelle Ansprüche klären kann.

Abgesehen davon kann der Vermieter einen Teil der Kaution so lange zurückhalten, bis die vollständige Abrechnung der Betriebskosten erfolgt ist.

 

 

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