Vertrag ist Vertrag

18.04.2016

 

Mietrecht

Wer seine Wohnung kündigt, hat in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wollen Mieter nach einem Umzug doppelte Mietzahlungen vermeiden, können sie Ihren Vermieter zwar bitten, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Doch einen Anspruch auf Zustimmung haben sie nicht, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 39/16). Solange der Vertrag läuft, muss die Miete weitergezahlt werden. 

 

 

zur Newsübersicht

Cookie Einstellungen