Vertrag ist Vertrag
18.04.2016
Mietrecht
Wer seine Wohnung kündigt, hat in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wollen Mieter nach einem Umzug doppelte Mietzahlungen vermeiden, können sie Ihren Vermieter zwar bitten, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Doch einen Anspruch auf Zustimmung haben sie nicht, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 39/16). Solange der Vertrag läuft, muss die Miete weitergezahlt werden.