Einigung des Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD auf die Einführung eines "unechten" Bestellerprinzips

17.03.2015

 

Mietrecht

Wohnungssuchende werden damit künftig deutlich weniger freie Wohnungen angeboten bekommen. „Die Regelung bricht eindeutig mit dem Koalitionsvertrag und ist nicht verfassungsgemäß“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD. „Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden wir eine Verfassungsbeschwerde einreichen“, sagt Kießling. „Gegen die Form des unechten Bestellerprinzips bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die der Mainzer Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Friedhelm Hufen in einem Rechtsgutachten festgestellt hat.“

Den kompletten hier angeteasten Text finden Sie im Original auf den Seiten des IVD.

 

 

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