Bußgeldgefahr durch Energieausweis

27.04.2015

 

Vermieter

Energieausweis Pflichtvorlage

Ab 1. Mai 2015 ist dies nun Pflicht und es drohen nun auch Bußgelder, falls diese Informationen nicht vorgelegt werden.
Im Falle des Versäumens handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wie die Verbraucherzentrale Bundesverband informiert.

Laut Landesprogramms Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Würtemberg können bei einem vorliegenden Versäumnis bis zu 15.000€ Strafe drohen.
Dies gilt ebenso für den Fall unvollständiger oder mangelhafter Daten. Vorgesehen ist dies zwar schon seit letztem Jahr, aufgrund der Übergangszeit wurde davon aber abgesehen. Diese Frist ist nun mit 01.05.2015 verstrichen.

Konkret müssen Vermieter und Verkäufer in der Anzeige das Baujahr des Hauses, den Energieträger des Hauses, den Energieträger der Heizung, den Energiekennwert aus dem Energieausweis und die Art des Ausweises anführen und kommunizieren.

Varianten des Energieausweises

Für die konkrete Umsetzung gibt es zwei unterschiedliche Varianten des Energieausweises.

1. Bedarfsvariante

In dieser Variante berechnet ein Fachberater den Energiebedarf anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten. Daran lässt sich abschliessend der energetische Zustand des Hauses sowie der mögliche Sanierungsbedarf der Immobilie ablesen.

2. Verbrauchsvariante

Für den Verbrauchsausweis wird lediglich der Energieverbrauch der zurückliegenden Jahre herangezogen - und dieser ist stark abhängig  von den Bewohnern und deren individuellem Verbrauchsverhalten.
Familien brauchen mehr Energie als ein Zweipersonenhaushalt. Und wer viel unterwegs ist, heizt wahrscheinlich weniger als sein Vormieter, der häufiger zu Hause war.

Wurde der Energieausweis für das Gebäude nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt, muss das Inserat zusätzlich die im Ausweis aufgeführte Effizienzklasse beinhalten.

Wollen Immobilienbesitzer nun ein Gebäude oder auch nur darin enthaltene Wohnungen verkaufen oder vermieten, ist der für 10 Jahre gültige Energieauswaus zwingend erforderlich. Darüber hinaus muss der Energieausweis jedem Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden.

Abschliessend ist zu sagen, dass diesen neuen Richtlinien eine gesonderte Aufmerksamkeit gewidmet werden muss um eine Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

 

 

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