Mietkaution bei möblierten Wohnen auf Zeit

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Kautionshinterlegung. Zu welcher Möglichkeit man sich entscheidet, ist aus den Gegebenheiten der jeweiligen Wohnraumvermietung begründet. Berücksichtigen sollte man bei der Entscheidung z. B. die Mietdauer und die Art des Mieterverhältnisses.

 

Kautionskonto oder Kautionssparbuch

Die längerfristige (Mietlaufzeit mehr als 12 Monate) Vermietung lässt ein bei einem Geldinstitut einzurichtendes Kautionskonto oder Kautionssparbuch mit Verzinsung zu. Bei kürzer dauernden Mietverhältnissen stehen Aufwand und Kosten jedoch in keinem übereinstimmenden Verhältnis / Relation zum Zinsertrag.

 

Bankbürgschaft

Mieter bevorzugen aus Investitionsgründen gerne die gebührenpflichtige Bankbürgschaft. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. Zwecks ordentlicher Abwicklung – ohne Zeitdruck – bei der Wohnungsrückgabe empfiehlt es sich, das Ablaufdatum zwei bis drei Wochen nach Mietende festzulegen.

 

Haftungserklärung

Immer häufiger vereinbaren namhafte Unternehmen (Mieter) im Mietvertrag eine sogenannte Haftungserklärung. Die vereinfachte Abwicklung ist auch aus finanztechnischer Sicht für die Firmen die bevorzugte und mittlerweile gewohnte Kautionsleistung. Der Vermieter erstellt im möglichen Schadensfall ein ausführliches Wohnungsübergabe- Protokoll mit dem Mieter und gibt den Nachweis über die Höhe der Schadenssumme zur Haftungsübernahme an diesen weiter.

 

Kaution in bar oder überwiesen auf das Vermieterkonto

Bei Vermietungen unter 12 Monaten wird die Kaution immer häufiger mit der ersten Miete gegen Quittung bar bezahlt oder auf das Vermieterkonto überwiesen. Dabei empfiehlt es sich, die Kaution unbedingt vor Schlüsselübergabe in Händen zu haben. Z. B. sollte sich der Vermieter mit einem von dem Geldinstitut abgezeichnet und gestempelten Überweisungsbeleg die Kautions- und Mietzahlung vom Mieter bestätigen lassen, sofern ein Zahlungseingang auf dem Vermieterkonto aus zeitlichen Gründen noch nicht sichtbar sein kann.

 

Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung wird dem Mieter nach allen Abrechnungen (z. B. Endreinigung, Telefongebühren etc.) die Kaution wieder zurückgezahlt, in bar oder überwiesen.

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