Mieter müssen für Wohnung sorgen

30.06.2020

 

Mietrecht

Verreisen Mieter für längere Zeit oder sind aus anderen Gründen nicht aunwesend, sollten sie Vorsorge treffen, damit die Wohnung auch in dieser Zeit versorgt wird. Darauf weist der Eigentümerverband "Haus & Grund" Deutschland hin. Jeder Mieter ist berechtigt, seine Wohnung - auch für längere Zeit - allein zu lassen. Er bleibt aber auch während seiner Abwesenheit verantwortlich und ist verpflichtet, Schäden abzuwenden. Die Wohnung muss vor allem ausreichend belüftet werden, gleichzeitig aber auch vor Regen geschützt sein. Auf dauerhaft angekippte Fenster ist aus diesem Grund zu verzichten. Entsteht dadurch ein Schaden oder wird die Wohnung konkret gefährdet, droht dem Mieter im schlimmsten Fall Kündigung. 

 

 

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